Stadtplanung in Göttingen geht alle Einwohnerinnen und Einwohner an. Von Fragen der Gestaltung der unmittelbaren Nachbarschaft bis hin zu generellen Leitlinien der Stadtentwicklung - immer ist auch die Stadtplanung involviert. Die im Rathaus dafür Verantwortlichen arbeiten im Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung.
Die rechtlichen Mittel zur Gestaltung und Durchsetzung städtebaulicher Ziele sind der Flächenutzungsplan und der Bebauungsplan. Während der Flächennutzungsplan die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Stadtgebiet in den Grundzügen darstellt, bestimmt der Bebauungsplan für einzelne Baugebiete die Bebaubarkeit abschließend und damit rechtsverbindlich. Für den Bauinteressenten ist somit der Bebauungsplan das bestimmende Planwerk.
Der Bebauungsplan wird als gemeindliche Satzung vom Rat der Stadt Göttingen beschlossen. Dem voraus geht ein umfangreiches Planaufstellungsverfahren, das auch eine mehrfache Beteiligung der Öffentlichkeit vorsieht. Im Rahmen der so genannten Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Öffentlichkeit gleich zu Beginn des Planaufstellungsverfahrens über die allgemeinen Ziele und Zwecke des zukünftigen Bebauungsplanes informiert. Selbstverständlich gibt es hier schon die Möglichkeit, erste Anregungen und Bedenken zu der vorgestellten Planung vorzubringen.
Im weiteren Aufstellungsverfahren erfolgt dann die öffentliche Auslegung des Entwurfes des zukünftigen Bebauungsplanes. Auch hier können wiederum Anregungen und Bedenken zu der ausgelegten Planung vorgebracht werden. Über die insgesamt im Lauf des Aufstellungsverfahrens vorgebrachten Anregungen und Bedenken entscheidet der Rat der Stadt Göttingen vor dem abschließenden Satzungsbeschluss. Folgt er einem der vorgebrachten Argumente, wird der Bebauungsplan in die Verwaltung zurückverwiesen, um nach erneuter öffentliche Auslegung dann abschließend als gemeindliche Satzung beschlossen zu werden.
Die Öffentlichkeit erhält Kenntnis über anstehende Planaufstellungsverfahren derzeit ausschließlich über das Amtsblatt. Um das Beteiligungsverfahren transparenter zu gestalten, soll als zusätzliche Dienstleistung zukünftig auch im Internet auf anstehende Verfahren hingewiesen werden. Hierzu ist die Seite Aktuelles eingerichtet worden.
Stadtentwicklungsplanung
Der Stadtentwicklungsplanung befasst sich mit den langfristiges Entwicklungsperspektiven – und -konzepten der Stadt Göttingen. Als informelles Steuerungsinstrument dient sie dazu, Entwicklungsschwerpunkte und Leitlinien für die mittel- bis langfristige informelle Planung zu formulieren. Zunehmend gewinnt eine auf Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit ausgerichtete integrierte Stadtentwicklungsplanung an Bedeutung. Die Konzept zur nachhaltigen Gesamtentwicklung der Stadt Göttingen hat auch eine gesellschaftliche, wirtschaftliche, kulturelle und ökologisch Entwicklung zum Ziel.